Vermittlungsbüro Frölich GmbH

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Herzlich willkommen im Vermittlungsbüro Frölich

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Homepage gefunden haben!

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler in Meinhard Frieda im Werra Meißner Kreis.
Seit über 30 Jahren betreuen wir unsere Kunden im Bereich Sach- und Personenversicherung sowie in allen Immobilienfrage im Raum Eschwege.
Egal ob privat oder betrieblich, wir finden immer eine gute, günstige Lösung für Ihre Belange.
Unser Innen- und Außendienst stellt sich immer den aktuellsten und neusten Herausforderungen einer Branche, die sich ständig im Wandel befindet und ermöglicht es unseren Kunden im Schadens- oder Leistungsfall immer auf der sicheren Seite zu stehen.
Wir vergleichen unter fast allen Gesellschaften, die sich auf dem deutschen Versicherungsmarkt etabliert haben, um Ihnen die perfekte, aber trotzdem kostengünstige Versicherungslösung anbieten zu können.


C.M. Frölich


Die Neuen sind BLAU ! 2023/24

Die Neuen sind BLAU ! 2023/24

  Mopedschilder – günstig und gut schon ab 36.- Euro jährlich Wer ab dem ersten März 2023 ohne gültigem Versicherungskennzeichen fährt, riskiert empfindliche Strafen. Jedes Jahr am ersten März beginnt das neue Jahr für Mofas, Mopeds, Mokicks und Roller - dann ist es Zeit, sich das neue Versicherungskennzeichen zu holen. Und so günstig ist das Mopedschild im Verkehrsjahr 2023/2024   3...mehr ]


E-Scooter: Welche Regeln gelten für Elektro-Tretroller in Deutschland

 

In Deutschland gelten für Elektro-Tretroller, auch bekannt als E-Scooter, bestimmte Regeln und Vorschriften, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Hier sind einige wichtige Regeln:

  1. Mindestalter: Das Mindestalter für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Verkehr beträgt 14 Jahre.
  2. Zulassungspflicht: E-Scooter müssen zugelassen sein. Das bedeutet, dass sie bestimmte technische Anforderungen erfüllen müssen und über eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen müssen. Diese Zulassungspflicht beinhaltet auch eine Versicherungspflicht für den E-Scooter.
  3. Höchstgeschwindigkeit: Die Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter beträgt 20 km/h. Sie dürfen nicht schneller fahren, auch wenn der Roller eine höhere Geschwindigkeit erreichen kann.
  4. Alkohol- und Drogenkonsum: Es gilt die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer. Das bedeutet, dass die Blutalkoholkonzentration 0,5 Promille nicht überschreiten darf. Für Fahranfänger in der Probezeit oder Personen unter 21 Jahren gilt eine Null-Promille-Grenze.
  5. Benutzung von Radwegen und Straßen: E-Scooter dürfen Radwege benutzen. Wenn kein Radweg vorhanden ist, dürfen sie auf der Straße fahren, sofern die Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird. Fußgängerwege sind für E-Scooter in der Regel tabu.
  6. Helmtragepflicht: Für E-Scooter-Fahrer besteht keine generelle Helmtragepflicht. Es wird jedoch dringend empfohlen, einen Helm zu tragen, um das Verletzungsrisiko bei einem Unfall zu minimieren.
  7. Beleuchtung und Reflektoren: E-Scooter müssen über eine funktionierende Beleuchtung sowie Reflektoren an Vorder- und Rückseite verfügen. Dies gilt besonders für Fahrten bei Dämmerung und Dunkelheit.
  8. Handy und Kopfhörer: Es ist verboten, ein Mobiltelefon in der Hand zu halten oder Kopfhörer zu tragen, während man einen E-Scooter benutzt. Dies dient der Sicherheit im Straßenverkehr, da die Aufmerksamkeit des Fahrers nicht durch Ablenkungen beeinträchtigt werden soll.
  9. Verbot der Mitnahme von Personen: Es ist nicht erlaubt, eine zweite Person auf einem E-Scooter mitzunehmen.

Es ist wichtig, diese Regeln zu beachten, um sicher und gesetzeskonform mit einem E-Scooter unterwegs zu sein. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden und im Falle von Unfällen kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen.

 

Welche E-Scooter erhalten eine Straßenzulassung?                        E-Roller_________________

In Deutschland erhalten nur bestimmte E-Scooter eine Straßenzulassung. Diese müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen und über eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen. Die Zulassung für E-Scooter wird von den Herstellern beantragt und von den zuständigen Behörden geprüft. Einige der wichtigsten Kriterien, die ein E-Scooter erfüllen muss, um eine Straßenzulassung zu erhalten, sind:

  1. Höchstgeschwindigkeit: Der E-Scooter darf eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten.
  2. Beleuchtung und Reflektoren: Der E-Scooter muss über eine funktionierende Beleuchtung verfügen, die den Vorschriften entspricht. Dazu gehören Vorder- und Rücklichter sowie Reflektoren.
  3. Bremsen: Der E-Scooter muss über wirksame Bremsen verfügen, die eine sichere Verzögerung und Kontrolle ermöglichen.
  4. Lenker und Lenkergriffe: Der Lenker muss stabil und gut zu kontrollieren sein. Die Lenkergriffe müssen rutschfest sein.
  5. Reifen: Die Reifen müssen den Anforderungen entsprechen und ausreichenden Grip auf verschiedenen Fahrbahnuntergründen bieten.
  6. Akkukapazität und Batteriemanagement: Die Batterie des E-Scooters muss sicher sein und den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Außerdem sollte das Batteriemanagement so gestaltet sein, dass Überladung und Überhitzung vermieden werden.
  7. Gesamtkonstruktion und Stabilität: Der E-Scooter muss eine stabile Konstruktion aufweisen und sicher zu fahren sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle E-Scooter, die auf dem Markt erhältlich sind, diese Anforderungen erfüllen und daher nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind. Bevor man einen E-Scooter erwirbt, sollte man sicherstellen, dass er die erforderlichen Standards erfüllt und eine Straßenzulassung besitzt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

 

 

 

 


31.08.2023 – der Ausbildungsvertrag ist für viele nun beendet –

eine neue Zeit startet !

Berufswahl

Der Abschluss der Ausbildung markiert den Beginn eines aufregenden neuen Kapitels im Leben.

Es ist eine Zeit voller Möglichkeiten, aber auch eine Zeit, in der es wichtig ist, sich um finanzielle Sicherheit und Schutz zu kümmern.

Deshalb möchten wir einige Gedanken zu notwendigen Versicherungen mit auf den Weg geben:

  1. Haftpflichtversicherung: Missgeschicke passieren, und eine Haftpflichtversicherung schützt euch vor finanziellen Folgen, wenn ihr aus Versehen Schaden an Eigentum oder Personen verursacht.
  2. Berufsunfähigkeitsversicherung: Euer Berufseinstieg ist der perfekte Zeitpunkt, um über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken. Sie bietet finanzielle Unterstützung, falls ihr aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten könnt.
  3. Unfallversicherung: Eine Unfallversicherung bietet finanzielle Hilfe, wenn ihr durch einen Unfall vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigt werdet.
  4. Rechtsschutzversicherung: Im Streitfall ist rechtlicher Beistand wichtig. Eine Rechtsschutzversicherung hilft euch, eure Rechte zu verteidigen, ohne euch um hohe Anwaltskosten sorgen zu müssen.
  5. Krankenversicherung: Eure Gesundheit ist euer wertvollstes Gut. Stellt sicher, dass ihr eine Krankenversicherung habt, die euch im Falle von Krankheiten oder Unfällen ausreichend absichert.

Denkt daran, dass jede Lebenssituation unterschiedlich ist, und daher kann es ratsam sein, individuelle Beratung von einem Versicherungsexperten in Anspruch zu nehmen.

Als euere Versicherungspartner stehen wir euch gerne zur Seite, um die richtigen Versicherungslösungen für eure Bedürfnisse zu finden.

 

Herzlichen Glückwunsch nochmals zu eurem Abschluss!

Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass eure Zukunft gut abgesichert ist.

 

Mit besten Wünschen, das Team des Vermittlungsbüros Frölich

- Euer  verlässlicher Versicherungspartner -

 

 

 


Digital-Beratung über ZOOM

 

Handy Zoom

 

Aus allem das Positive zu erkennen ist nicht möglich, man kann es aber zumindest versuchen:  
Auch bei uns wurde durch die Corona Pandemie die Digitalisierung noch mehr umgesetzt, dies möchten wir gern mit unseren Kunden und Interessenten teilen.

Wir beraten Sie gern auch online – per Zoom jederzeit wann immer Sie möchten

Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 05651-60994

 

 

 


Nürnberger Versicherung überzeugt mit hervorragender Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wie wichtig unsere geistigen und körperlichen Fähigkeiten für Beruf und Alltag sind, merken wir oft erst, wenn wir zum Beispiel kaum mehr stehen, gehen oder hören können. Vom Staat bekommen Sie in so einem Fall wenig bis gar keine finanzielle Unterstützung. Mit der Grundfähigkeitsversicherung der NÜRNBERGER sorgen Sie zuverlässig vor.

 

Grundfähikeiten

Einfach der passende Schutz:
Sie haben die Wahl zwischen 2 Leistungspaketen:
Comfort (12 M)  und Premium (6 M)
Sie erhalten die volle Leistung bereits bei starker Beeinträchtigung nur einer der versicherten Grundfähigkeiten, sowie bei Pflegebedürftigkeit.

 

Sollte durch eine starke Beeinträchtigung der Leistungsfall ausgelöst werden, ist es egal ob Sie in Ihrem Beruf weiterarbeiten möchten oder nicht.
Die Zahlungen werden in voller Höhe bis zur vereinbarten Leistungsdauer gezahlt.

 

Wir beraten Sie gern über dieses außergewöhnliche Produkt, denn in vielen Fällen ist eine Grundfähigkeitsversicherung kostengünstiger als eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung und es können Berufe versichert werden, die über eine BU entweder nicht, oder nur sehr hochpreisig abgesichert werden können.

 

 

 

 


Berufsunfähig als Folge von Corona


Nach einer Corona-Erkrankung kann es sein, dass Sie zeitlich begrenzt oder komplett Ihre Arbeitskraft einbüßen. Prüfen Sie unbedingt die Höhe Ihres Berufsunfähigkeitsschutzes. In Zukunft ist es nicht auszuschließen, dass Sie eine Corona-Erkrankung bei der Antragstellung einer BU angeben müssen und Folgeerkrankungen einer Pandemie vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Somit wären auch Spätfolgen der Coronainfektion vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Mitarbeiter, wir überprüfen kostenlos Ihren Versicherungsschutz.

 

 


Einbrecher filmen ! Es ist zu ernst um drüber zu lachen...

Eine gut funktionierende Überwachungskamera kostet heute nur noch 30-50 Euro. Wenn diese Kamera dann das erfolgreich erledigt, wofür sie von Ihnen eingebaut wurde, nämlich einen Einbrecher entlarven, kann Sie das ein Vielfaches vom Anschaffungspreis kosten.
Es hört sich lächerlich an, ist es aber nicht, denn unsere Rechtssprechung und unser Datenschutz haben hierfür die Grundlagen geschaffen.
Sie dürfen einen Einbrecher beim Verrichten seiner Tätigkeit, in Ihre Wohnung einzubrechen, nicht filmen, denn sonst verletzen Sie seine Persönlichkeitsrechte. In einem solchen Fall hat der  Europäische Gerichtshof (EuGH) am 11.12.2014 (Az.: C 212/13) einen Hausbesitzer zu einem nicht unerheblichen Bußgeld verurteilt. Nachdem der Einbrecher von der Kamera des Hauseigentümers eindeutig als Täter entlarvt wurde, und im Nachhinein vom dem Täter auf Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verklagt wurde.
Der Einbrecher hätte erst sein Einverständnis dafür geben müssen, dass ihn der Hauseigentümer beim Einbrechen filmen darf.
Es ist zwar verrückt , aber so wird man durch die eigenen Gesetze und übertriebenem Datenschutz vom Geschädigten zum Angeklagten.

 

Wenn Sie eine Kamera auf Ihrem Grundstück oder in Ihren Räumen installieren, vergessen Sie nie, gut sichtbar Schilder anzubringen, dass auf Ihrem Grundstück aus Sicherheitgründen gefilmt wird.

 

Ansonsten empfiehlt sich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die Ihnen in einem solchen Fall einen Rechtsbeistand zahlt, damit die Kosten in einer solch grotesken Situation nicht noch größer werden.


Betriebsschließungspolice muss bei Corona zahlen

Mehrere Gastronomen klagten gegen ihre Versicherungen wegen der Betriebsschließungen während des Corona-Lockdowns vor dem Landgericht München
Nun wurde das erste Urteil gesprochen. 
Demnach erhält der Wirt des Augustiner-Kellers in München ca. 1 Mio. Euro von seiner Versicherung. 
Die meisten Versicherungen verweigerten die Leistung, weil Corona nicht explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sei und außerdem habe nicht die zuständige Behörde, also das Gesundheitsamt, sondern die Regierung diese Schließung verfügt.
Dieses Urteil gilt als richtungsweisend für weitere Verfahren und jeder Gastwirt, der eine gleichlautende Ablehnung seiner Betriebschließungspolice bekommen hat, sollte einen weiteren Vorstoß bei seiner entsprechenden Versicherungsgesellschaft unternehmen und bei einer weiteren Ablehnung evtl. doch überlegen den Rechtsweg einzuschlagen.

Wenn Sie weitere Fragen haben,beraten wir sie gern.

 


Überfälliges Gesetz gegen den Missbrauch von Abmahnungen

Der Bundestag hat endlich ein längst überfälliges Gesetz gegen den Missbrauch von Abmahnungen verabschiedet. Kleine und mittlere Unternehmen sahen sich in der Vergangenheit zunehmend von Abmahnungen professioneller Abmahnanwaltskanzleien betroffen und wurden dadurch immer öfter mit empfindlichen Geldbusen belegt, die zum großen Teil der abmahnenden  Anwaltskanzlei zuflossen.

Dieses längst überfällige Gesetz verbietet es künftig den Anwälten eine Kostenerstattung für Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Informations- bzw. die Kennzeichnungspflichten im Internet zu verlangen.
Internetseiten von Firmen wurden teilweise systematisch durchsucht um Fehler im Internetauftritt zu finden um dann eine Unterlassungserklärung  zu fordern.
Dieses Gesetz soll auch bei Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern greifen.

Der Abmahner kann in Zukunft auch nicht mehr bestimmen, vor welchem Gericht er wegen vermeintlicher Rechtsverletzungen klagen möchte. Die Betroffene können sich somit juristisch leichter wehren und hätten in Zukunft sogar einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für den benötigten Rechtsbeistand.

 


Ist der Mundschutz am Steuer erlaubt ?

Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung weißt darauf hin:Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“ Dies gilt auch in Zeiten von Corona. Eine Identifizierung bei Verstößen muss weiterhin möglich sein. Zum Beispiel auf einem Beweisfoto bei Geschwindigkeits- oder Abstandverstößen.Allerdings muss der Mundschutz muss nicht...mehr ]


Kapazitäten der Zulassungsstelle des Werra-Meißner-Kreises in Eschwege konnten erweitert werden – durch kurzfristige Umbauten konnte der Ansteckungsschutz verbessert werden.:   Der Werra-Meißner-Kreis teilt mit, dass bei der Zulassungsstelle des Kreises in Eschwege wieder Zulassungen vorgenommen werden können, dazu ist eine vorherige Anmeldung über die Online-Terminvereinbarung unter www....mehr ]


Corona und die Folgen

Corona hat auch bei unseren Kunden Spuren hinterlassen. Betriebe halten sich mit Kurzarbeit über Wasser und leiden stark an Auftrags- und Gewinneinbußen. Zusätzlich kommen noch die üblichen Kosten wie Kredite, Mieten, Leasinggebühren und Versicherungsbeiträge auf den schon gebeutelten Betrieb zu. Wir können Ihnen nicht alle Kosten abnehmen, aber bei den laufenden Versicherungsbeiträgen können wir versuchen Ihnen Entlastung zu ermöglichen.

Bitte stellen Sie nicht einfach Ihre Zahlung für Ihre Versicherungsverträge ein, denn ansonsten erlischt Ihr Versicherungsschutz und das ist in diesen Zeiten ganz besonders schlecht. Weiterhin zieht ein solches Verhalten in den meisten Fällen ein gerichtliches Mahnverfahren nach sich und die Kosten sind anschließend teilweise höher als der eigentliche Versicherungsbeitrag.

Teilen Sie uns mit, um welchen Police und um welchen Versicherungsschutz es sich handelt, wir werden mit Ihrem Versicherungsunternehmen, egal welches dies ist, verhandeln wie man Sie in dieser Zeit von den Beiträge entlasten kann, ohne dass eine Mahnverfahren eröffnet wird und Sie weiterhin Versicherungsschutz genießen, damit Sie nicht Gefahr laufen, in noch größere Schwierigkeiten zu geraten.

Auch bei Privat- und Familienversicherungen gibt es Möglichkeiten mit dem jeweiligen Versicherern nach Entlastungen zu suchen und Lösungen zu finden

Rufen Sie uns an, alles weitere erledigen wir für Sie, natürlich kostenlos.

Vermittlungsbüro Frölich
info@froelich-versicherungen.de
05651-60994

 

 


Corona Virus

 

 

Wir möchten nicht hysterisch auf die augenblickliche Pandemie reagieren, dennoch den allgemeinen behördlichen Empfehlungen Folge leisten.

Wir bitten daher unsere Kunden und Interessenten, nach Möglichkeit von persönlichen Besuchen unseres Büros Abstand zu nehmen und bis auf Weiteres auf die Kommunikationsmittel Telefon oder E-Mail zurück zu greifen.

Wir arbeiten unverändert intensiv für Sie, bitten aber, auch in Ihrem eigenen Interesse, möglichst bis zur Corona-Virus-Entwarnung um Ihr Verständnis für unsere Bitte.

Ihr Team des Vermittlungsbüros Frölich


Reiseversicherungen der Zukunft direkt abschließen

 

Alle Jahre wieder heißt es unter dem Motto: "Pack die Badehose ein ... "
Unzählige Reiselustige starten in die schönsten Wochen des Jahres, in den wohlverdienten Urlaub.
Viele Urlauber bleiben vor Krankheiten nicht verschont! Da lohnt es sich, im Urlaub sicher unterwegs zu sein. Obwohl die Reisepreise in den letzten Jahren gesunken sind, ist die Prämie für die Reiseversicherung häufig gestiegen.
Mit der TMG Travel Card sind Sie rundum versorgt. Wir bieten Ihnen mit diesem Komplettpaket ein optimales Produkt.

Hier klicken im Ihre Reise-Versicherung online auszurechnen und direkt abzuschließen....


E-Scooter in Deutschland - Was muss ich wissen

Wer privat einen E-Skooter fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Für E-Scooter besteht keine Führerscheinpflicht erforderlich.

Für einen E-Scooter besteht eine sogenannte Versicherungspflicht, benötigt wird eine Versicherungsplakette für Elektrokleinfahrzeuge. Diese bekommen sie direkt bei Ihrem Makler oder Versicherungsvertreter.
Die Preise für diese Versicherungsplakette sind allerdings sehr unterschiedlich

Allgemeine Helmpflicht besteht keine, weder Motorad- noch Fahrradhelm sind notwendig.

Es gelten die selben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze. Ab 0,5 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit, ab 08 Promille bewegt man sich im Bereich einer Straftat. Es wird bereits überlegt, eine allgemeine Promillegrenze von 0,0 einzuführen, dies ist aber noch nicht beschlossen.

Mit mehreren Personen auf dem Roller zu fahren, ist nicht nur gefährlich sondern verboten. Auch der Versicherungsschutz ist im Falle eines Unfalls gefährdet.

Ihr Skooter muss über folgende technische Ausstattung verfügen:
Eine Lenk- oder Haltestange, zwei voneinander unabhängigen Bremsen, Glocke oder Hupe, Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren.

Wichtig ist:
Jeder E-Scooter muss über eine allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verfügen.


Kleinere Gebäudeschaden besser selber bezahlen

Gerade in der Gebäudeversicherung häufen sich in der letzten Zeit die Fälle, in denen der Versicherer auch bei der Meldung eines nur kleinen Schaden (unter 300 Euro) eine Kündigung oder Sanierung des alten Versicherungsvertrages ausspricht. Hierbei ist es unerheblich wie lange der Vertrag bei dem Versicherer schon bestand, oder ob größere Schäden eingereicht wurden.

 

Allein der Verwaltungsaufwand für kleinere Schäden übersteigt meistens den Betrag der eingereichten Rechnung des Schadens und lässt so den Versicherer vermuten, dass in der Zukunft mit weiteren solcher Schäden zu rechnen ist.

Aus diesem Grund sollte man sich ernsthaft überlegen, ob es angebracht ist, kleinere Schäden nicht selbst zu begleichen, damit der eigene Versicherungsvertrag nicht durch diese Kleinschäden vom Versicherer als Sanierungsfall eingestuft wird.

Sollte es allerdings schon zu spät sein und der der Versicherer hat schon einen Vertrag gekündigt oder eine Sanierung angekündigt, sollten Sie Ihren Makler beauftragen mit der Gesellschaft zu verhandeln, denn in aller Regel ist es besser beim alten Versicherer zu bleiben.
Da die Schäden beim Vorversicherer unbedingt beim neuen Versicherer angegeben werden müssen, kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass man sein Gebäude bei einem neuen Versicherer überhaupt nicht mehr versichert bekommt, oder sehr hohe Selbstbeteiligungen in Kauf nehmen muss.

Sollten Sie Vorschäden nicht angeben, ist der Versicherer auch nach Jahren bei einem erneuten Versicherungsfall leistungsfrei, wenn er Ihnen nachweisen kann, dass Sie einen Schaden verschwiegen haben.     


Achtung -- beim Neuabschluss von Privathaftpflichtversicherungen.

Wenn Sie in Zukunft eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, achten Sie genau darauf, dass der neue Versicherer Ihnen keine Haftpflicht mit mehreren Wochen Wartezeit verkauft, denn in dieser Zeit besteht kein Versicherungsschutz.
Bisher war dies nur bei Rechtsschutzverträgen und Krankenversicherungen üblich, aber einige neue Gesellschaften führen dieses Prinzip nun auch bei Haftpflichtversicherungen ein.
Dann lieber ein paar Cent mehr und Versicherungsschutz sofort nach Abschluss.

Im Übrigen ist es immer wichtiger die Versicherungsleistungen bei einer Privathaftpflicht zu vergleichen, denn die nicht die teuersten Verträge sind immer die besten.


EU will Versicherungspflicht für E-Bikes und Pedelecs

Sie sind schnell, leicht zu bewegen und es gibt weder eine Helmpflicht noch kosten sie Versicherung.
Gemeint ist das E-Bike oder das Pedelec.....

Und schon ist die EU wieder am Zug und versucht eine allgemeine Versicherungspflicht durchzusetzen.
Der Bürger soll mal wieder vor sich selbst geschützt werden.

Aber warum?
Bisher ist ein solches E-Bike bzw. Pedelec über die Privathaftpflicht mitversichert und es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum dieses unbedingt geändert werden sollte.

Der deutschen Fahrrad-Verband ADFC hat schon seinen Widerstand angekündigt und sieht hier mal wieder nur den Aktionismus im Vordergrund.


Vorsicht beim KFZ-Versicherungswechsel

Alle Jahre wieder kommt der trübe Monat November, in aller Regel der letzte Monat im Jahr, in dem man seine Kfz Versicherung neu berechnen lassen kann um den Versicherer zu wechseln.Sollte allerdings die KFZ-Versicherung teuerer geworden sein als im Vorjahr, kann man auch noch 14 Tage nach Erhalt der Rechnung außerordentlich kündigen und zu einer anderen gesellschaft wechseln. Hier gibt es mehrer...mehr ]


Deutsche versichern lieber ihren Hausrat als ihre Existenz

Wie eine kürzlich Studie herausfand, versichern die Deutschen lieber Ihr Hab und Gut als ihre eigene Arbeitskraft oder gar Ihr Leben. Hieraus ergeben sich ganz neue Herausforderungen für den Versicherungsvermittler ihre Kunden von der Wichtigkeit des Schutzes der eigenen Arbeitskraft und des daraus drohenden Existenzverlustes zu überzeugen.
Auch wird das Risiko der Pflege und der Altersarmut sehr stark unterschätzt.

Hier eine Auflistung der wichtigsten Versicherungen:

Vom Gesetzgeber vorgeschrieben:

a.  Kfz Versicherung  (für Kfz-Halter)
b.  gesetzliche Krankenversicherung (wenn nicht andersweitg versichert ist)
c.  Pflegepflichtversicherung

Wichtige nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben Versicherungen:

a. Privathaftpflicht
b. Berufsunfähigkeitsversicherung
c. Risikolebesnversicherung für Familien
d. private Rentenzusatzversicherung
e. Pflegezusatzversicherung

Sinnvolle Versicherungen:
a. Hausratversicherung
b. Wohngebäudeversicherung (für Immobilienbesitzer)
b. Private Krankenzusatzversicherung
c. Rechtsschutzversicherung

Hingegen spielen die folgenden Versicherungen eine mehr untergeordnete Rolle und sollten nur individuell abgeschlossen werden, wenn alle anderen wichtigen Risiken ausreichend abgesichert sind.

Glasbruchversicherung, Brillenversicherung, Reisegepäckversicherung, Handyversicherung, Wohnschutzbrief, Insassenunfallversicherung, Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr.

 
Sollten Sie zu der Wichtigkeit Ihrer Verträge Fragen haben, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

 


Arzt-Termin Verpasst -- 380 Euro Schadensersatz

Der Patient hatte mit einem Zahnarzt einen mehrstündigen Termin vereinbart. Bei der Terminvereinbarung verpflichtete er sich dazu, dass er Schadenersatz leisten werde, wenn er den Termin nicht wahrnehmen würde und diesen nicht mindestens 24 Stunden vorher absage.

Der Beklagte sagte den Termin erst kurz bevor er stattfinden sollte ab. Der Zahnarzt verlangte daher von dem Patienten die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von knapp 380 Euro. Die wollte der Patient nicht bezahlen. Der Fall landete daher vor Gericht. Dort erlitt der Patient eine Niederlage.

Es handelte sich um eine reservierten Termin.

Dem Patienten sei bekannt gewesen, dass es sich bei der Praxis ihres Zahnarztes um eine reine Bestellpraxis handelt. Daher hätte ihm bei der Vereinbarung des Termins nach Ansicht des Gerichts von Anfang an klar sein müssen, dass die Terminvereinbarung nicht nur einen ordnungsgemäßen Ablauf sichern sollte, sondern dass er ausschließlich für dessen Behandlung reserviert war.

Der Zahnarzt konnte auch nachweisen, dass er am Tag der beabsichtigten Behandlung bereitstand, um den Beklagten zu behandeln, und dass während dieser Zeit kein anderer Behandlungstermin anstand.

Somit musste der Beklagte die 380 Euro an den Zahnarzt und die Gerichtskosten zahlen.


Einschluss der Elemtarschäden in die Gebäudeversicherung wird immer wichtiger

Versicherer tun sich schwer damit, Hausbesitzer von der Notwendigkeit eines Naturgefahrenschutzes zu überzeugen.Auf eine Soforthilfe des Bundes und der Länder sollten sich Hausbesitzer nicht verlassen. Denn sie greift oft nur, wenn der Geschädigte keine Möglichkeit hatte, eine Elementarversicherung abzuschließen. Dies ist in aller Regel der Fall, wenn man z.B. in einem hochwassergefährdeten Gebiet...mehr ]


Steht die Generali kurz vor dem Verkauf ?

Es wird immer konkreter, die Generali seht wahrscheinlich kurz vor dem Verkauf. Medien berichten, daß haben drei Run-off Experten ein Angebot für den Lebensversicherungsbestand der Generali  abgegeben haben. Die Zeichen verdichten sich, dass ein Verkauf bevorsteht, der sicherlich auch die alte Lebensversicherung-Diskussion in der Medienlandschaft und Bevölkerung anheizen dürfte. Wie weit die bev...mehr ]


Wichtige für Ihre Feuerversicherung

Das Feuer-Regressverzichtsabkommen wurde am 31.12.2017 abgeschafft.
Was bedeutet das im Klartext?

Das F-RVA trat am 1. November 1961 in Kraft und sollte die rechtliche und wirtschaftliche Stellung des Versicherungsnehmers als Schadenstifter stärken. Nach dem Abkommen haben sich die beteiligten Feuerversicherer sowie Hausrat- und Wohngebäudeversicherer verpflichtet, auf sie übergegangene Schadenersatzansprüche unter folgenden Voraussetzungen nicht geltend zu machen:

Der Versicherungsnehmer einer Feuerversicherung sollte durch das Abkommen im Falle eines Übergreifens des Feuers von seiner versicherten Sache auf ein z.B. benachbartes Haus vor Regressansprüchen geschützt werden. Der Schadenersatz der Feuerversicherung sollte im Versicherungsfall die geregelte Fortführung der wirtschaftlichen Existenz des Versicherungsnehmers gewährleisten.

Sie sollten aber die Aufhebung des Regressverzichtsabkommens unbedingt zum Anlass nehmen ihre "Privathaftpflicht" oder bei fremdvermieteten Immobilien ihre "Haus und Grundbesitzerhaftpflicht" auf den ausreichenden Versicherungsschutz zu überprüfen und vor die Höhe Ihrer Versicherungssummen kontrollieren.
Gegebenenfalls ist es sogar notwendig die Aufhebung der alten Versicherung in Erwägung ziehen und auf einen Neuvertrag umzustellen.

Wir überprüfen gern Ihre Haftpflichtversicherung, ob sie auf dem aktuellen Stand sind.

Rufen Sie uns an unter 05651-60994

 


Versicherungsprofis aufgepasst!

Versicherungsprofis aufgepasst!

Sie sind unzufrieden in Ihrem jetzigen Job?

Keine Lust mehr, starre Standards verkaufen zu müssen, nur um irgendwelche Vorgaben zu erfüllen?

Oder sind Sie an eine andere Gesellschaft verkauft /überführt/integriert worden?

Wir sind ein im Werra Meißner Kreis ansässiges Maklerbüro und expandieren weiter.

Wenn Sie Ihre Kunden bedarfsgerecht beraten und aus einem breit gefächerten Produktportfolio bedienen möchten, sollten Sie mit uns reden!

Wir bieten ein funktionierendes BackOffice mit strukturierten Arbeitsabläufen, um Verwaltungsarbeiten zu minimieren.

So können Sie sich auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren: Betreuung und Beratung der Kunden.

 

Interessiert? Sie können nur gewinnen, rufen Sie uns an, Tel. 05651-71101 oder mailen Sie c.froelich@froelich-versicherungen.de


Bei Risikoversicherungen droht steuerpflicht wenn...

man die Regeln nicht beachtet. Mit einigen einem legalen Kniff entgeht man auch bei größeren Summen der Steuerpflicht. Risikolebensversicherung – Steuergesetzgebung und Überkreuzmodell II. Risikolebensversicherung – eine steuerliche Betrachtung Unsere Musterfamilie möchte ein Einfamilienhaus erwerben. Da beide Ehepartner sowohl berufstätig als auch mit der Kinderbetreuung beschäfti...mehr ]


"Friederike" kostet Millionen: Wer muss zahlen?

"Friederike" ist über ganz Deutschland gezogen - und was bleibt?
Das große Aufräumen und die Schäden im Land. Bundesweit habe der Orkan rund eine halbe Milliarde Euro Schaden angerichtet, das geht am Freitag aus den ersten Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.

Wohn­gebäude­versicherung:
Wenn ein Sturm mindestens Wind­stärke acht erreicht, zahlt die Wohn­gebäude­versicherung, sofern der Kunde Schäden durch Sturm und Hagel in die Police aufgenommen hat. Ob es wirk­lich Stärke acht war, muss der Kunde nicht selber messen. Es reicht, wenn eine Wetter­station solche Sturm­stärken in der betreffenden Gegend gemessen hat, urteilte das Ober­landes­gericht Karls­ruhe (Az. 12 U 251/04). Die Versicherer ersetzen beispiels­weise die Kosten für abge­deckte Dächer, umge­stürzte Schorn­steine oder Schäden am Haus durch umge­knickte Bäume. Neben­gebäude wie Garten­haus oder Garage auf dem gleichen Grund­stück sind ebenfalls versichert, wenn sie in der Police vermerkt sind.
Entwurzelte Bäume und deren Entsorgung sind hingegen in aller Regel nicht versichert, können aber durch Spezialtarife bei einigen Versicherern abgesichert werden.

Dinge die zu Ihrem Hausrat gehören, werden in aller Regel von Ihrer Hausratversicherung ersetzt.

Elementarschaden-Zusatz­versicherung:
Wenn aber Stark­regen trotz einer Rück­stau­sicherung einen Rück­stau in der Kanalisation verursacht und den Keller über­flutet, hilft nur eine Elementarschaden-Zusatz­versicherung . Sie wird als Ergän­zung zur Gebäude­versicherung und zur Hausrat­versicherung angeboten. Leider bekommen Hausbesitzer, die in den vergangenen fünf oder zehn Jahren einen solchen Schaden hatten, oft keinen solchen Vertrag. Für viele Versicherte lohnt sich ein Wechsel des Versicherers, denn die Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen sind enorm.

Wichtig:
Wenn etwas passiert ist, muss der Haus­besitzer sich kümmern. Ihn trifft die so genannte Schaden­minderungs­pflicht. In der Praxis heißt das zum Beispiel, dass er ein durch herunter­gewehte Ziegel entstandenes Loch im Dach oder ein vom Sturm einge­drücktes Fenster mit einer Plane abdecken muss, damit nicht noch mehr Regen­wasser eindringt.

 

Wir überprüfen Ihre Gebäude- und Hausratpolice kostenlos auf Vollständigkeit, nicht dass Sie beim nächsten Unwetter zu den Verlieren gehören und auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

 

 


Lebensversicherer müssen detailliert informieren

Lebensversicherer müssen ihre Kunden nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt detailliert über einen wichtigen Teil der Verzinsung informieren.

Lebensversicherer müssen künftig transparenter gegenüber ihren Kunden sein und über die sogenannte Überschussbeteiligung informieren. In dem jährlichen Schreiben an die Kunden über den Wert der Policen müssen die Überschussanteile und/oder darin garantierte Teilbeträge gesondert ausgewiesen werden, wie ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage erläuterte. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die laufende Verzinsung klassischer Lebens- und Rentenversicherungen setzt sich aus der Überschussbeteiligung und dem Garantiezins zusammen. Die Versicherer setzen die Überschussbeteiligung jedes Jahr je nach Wirtschaftslage und Anlagestrategie neu fest.

Laut Gesetz hätten Verbraucher einen Anspruch darauf, „alljährlich eine Information über den Stand der Überschussbeteiligung zu erhalten“, erläuterte Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Hamburger Marktwächter-Teams. Das Gesetz verlange lediglich ein Minimum an Informationen für Verbraucher. „Umso unverständlicher ist es, wenn ein Versicherer nicht einmal diese Anforderungen erfüllt“, kritisierte Klug.

Exemplarisch klagten die Verbraucherschützer gegen die Alte Leipziger. Zwar hatte der Versicherer dem Gericht zufolge die Anforderungen vor dem Prozess umgesetzt, aber keine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Forderung der Verbraucherzentrale, auch die Entwicklung der Überschussanteile der letzten Jahre darzustellen, wies das Gericht ab. Die Alte Leipziger kündigte an, das Urteil zu überprüfen. (Az. 2-06 O 375/16).

 

Quelle:

faz.net/aktuell

 


Ergo, Generali und AXA kündigen an, ihre Lebensversicherungen verkaufen zu wollen

Es ist eine Meldung, die Millionen Deutsche verunsichert:Die Banche munkelt, Generali und Ergo wollen  zehn Millionen Lebensversicherungen an ausländische Finanzinvestoren verkaufen, auch Axa und Aachen Münchner ziehen möglicherweise nach. Was Kunden jetzt wissen müssen. Die gute Nachricht vorweg: Auch wenn sich viele von ihrem Lebensversicherer verraten fühlen, es ist noch nicht aller Tage Aben...mehr ]


Der ewige Streit um den Restwert ....

Restwert und Restwertbörse führen nach einem Kfz-Unfall sehr oft zu Verwirrung, da die Versicherungsgesellschaften auf diesem Wege ihre Zahlungen sehr oft minimieren möchten.Was sollten Sie beachten, wenn Sie nach einem fremdverursachtem Kfz Unfall nicht noch zusätzlichen Ärger haben. Unter dem Begriff Restwert versteht man den Betrag, den der Geschädigte für sein verunfalltes, nicht repariertes ...mehr ]


Wann muss ich Winterreifen aufziehen und welche Konzequenzen drohen mir??

In der Straßenverkehrsordnung (StVo) ist kein spezieller Zeitraum für das Aufziehen von Winterreifen angegeben. In der Version der StVo von 2010 wird lediglich eine „situative Winterreifenpflicht“ vorgeschrieben. Sie sieht vor, dass bei „winterlichen Wetterverhältnissen“ wie Glatteis, Schneematsch bzw. Reifglätte die Verwendung von Matsch- und Schnee-Reifen Pflicht ist. Als...mehr ]


Nürnberger Versicherung bester Renten Fond-Anbieter

Die deutschen Lebensversicherer setzen vermehrt auf das Geschäft mit Fonds. Passend dazu hat Assekurata jetzt die Fondsauswahl von 28 Anbietern analysiert. Wer die Nase vorn hat und warum. Gesamtsieger im Assekurata-Rating ist die Nürnberger Lebensversicherung.Aus ihrem FRV-Portfolio wurden 39 Fonds bewertet, die im Durchschnitt auf 64,7 Punkte kamen. Insgesamt hat die Nürnberger für ihre Po...mehr ]


Kreuzfahrt: Was muss ich als Kassenpatient beachten?

Was muss ich als gesetzlich Versicherter ­beachten, wenn ich mich auf einem Kreuzfahrtschiff in ­ärztliche Behandlung begebe? Grundsätzlich gilt das Recht jenes Staates, unter dessen Flagge das Schiff fährt. Und das ist bei keinem der 27 deutschen Kreuzfahrtschiffe die deutsche. Die Schiffe der Marke Aida sind in Italien registriert, die Mein-Schiff-Flotte von TUI hisst die Fahne Maltas. Die MS "...mehr ]


Gewinner unseres Preisrätsels vom 07.05.2017

Gewinner unseres Preisrätsels vom 07.05.2017

Unsere Glücksfee Mia hat die Gewinner des Preisrätsels anlässlich des Tages der offenen Tür in der Thüringer Straße am 07.05.2017 nun gezogen. Rund die Hälfte der abgegebenen Stimmen hatten auf das richtige Ergebnis getippt - unsere Alkoholbrille simulierte 1,3 Promille! Wir gratulieren und freuen uns, die Gewinne zu vergeben in der Platzierung wie folgt: 1 Preis:7 Tage Appartmentaufenthalt a...mehr ]


Thüriger Straßenfest 2017 in Eschwege   Auch wir waren wieder beim Thüriger- Straßen- Fest in Eschwege aktiv...   Für alle hatten wir etwas dabei und auch das Wetter spielte bis auf einen kleinen Schauer ebenfalls mit.Somit blieb auch Zeit für das eine oder andere nette und interessante Gespräch.   Kinderschminken und Torwandschießen für die Kleinen Julia Seimert und Jacqueline Jäschk...mehr ]


---- Unfall ---- Wie lange muss ich auf die Polizei warten?

In der Tat sollte die Polizei einen Kfz-Schaden aufnehmen, oder der Unfallgegner Ihre Personalien bekommen.
Ansonsten riskieren Sie den Kfz-Versicherungsschutz und eine Anzeige wegen Unfallflucht.

Ausnahme:
Sie warten mindestens eine halbe Stunde und hinterlassen dann Ihre Personalien - am besten bei Unfallzeugen.
Dass dies genügt, hat jüngst erneut das Oberlandesgericht München entschieden (Az. 10 U 2166/15).
Falls keine Zeugen vorhanden sind, kann die Nachricht auch am beschädigten Auto befestigt werden.
Allerdings müssen Sie sich auch dann laut Gesetz "unverzüglich", also binnen weniger Stunden, bei der Polizei melden. Ansonsten machen Sie sich genauso strafbar, wie wenn Sie den Unfallort sofort verlassen hätten.


Immobilienkredite weiterhin kündbar

- Falsche Widerrufsbelehrung - Der Bundesgerichtshof gewährte Bankkunden ein Widerrufsrecht für ihre Immobilienkredite. Doch jetzt schreitet die Bundesregierung ein und setzt Kunden eine Deadline. Viele Immobilienkreditverträge enthalten Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben zumeist zur Folge, dass Verträge auch Jahre n...mehr ]


KKH - Lauf auch 2017 wieder in Kassel

: :  Legendärer KKH - Lauf 2017 in Kassel: : Die KKH ist seit 2017 offizieller Partner unseres Maklerbüros.   Mehr als 1 Million Besucher, rund 175.000 Teilnehmer und über 1 Million Euro Spendengelder. Seit 2004 verfolgt der KKH-Lauf einen doppelt guten Zweck: Sie tun etwas für Ihre Gesundheit und helfen gleichzeitig hilfsbedürftigen Kindern. Denn alle Start- und Spendengelder gehen zu...mehr ]


Was sich 2017 für Versicherungskunden ändert

Garantiezins, Steuern, Förderung der Altersvorsorge und mehr: Das nächste Jahr bringt wieder zahlreiche Neuerungen Der GDV.DE gibt einen ausführlichen Überblick. Niedrigerer Garantiezins: Ab Januar gilt für klassische Lebensversicherungen ein neuer Höchstrechnungszins – auch Garantiezins genannt. Er sinkt von derzeit 1,25 auf 0,9 Prozent und ist der Zinssatz, den die Versicherer ihren Ku...mehr ]


Kopter - Drohnenhaftpflicht incl. Privathaftpflicht ab 47.- Euro jährlich

Privathaftpflicht & Kopterversicherung in Einem ! Drohnen und Kopter erfreuen sich aktuell immer größerer Beliebtheit. Vor allem für schöne Urlaubserinnerungen, private Fotoshootings oder Hobby bieten diese Flugobjekte Ausblicke von Orten, die sonst nur von einem Flugzeug oder Helikopter erreichbar wären.  Sobald der Kopter vom Boden in den Luftraum eindringt, sind Nutzer und Eigentümer verpflich...mehr ]


Unseriöse Vertreter raten immer öfter zur Kündigung alter LV-Verträge

  Was soll ich tun, wenn mir ein Versicherungsvertreter einen neuen Vertrag aufschwatzen will? Immer wieder melden sich beim BdV Versicherte, die von Vermittlerbesuchen berichten. Dabei werde versucht, die Niedrigzinsphase zu nutzen, um Kunden dazu zu bewegen, alte Verträge aufzukündigen und stattdessen Fondspolicen abzuschließen. In Einzelfällen wurde den Betroffenen sogar versprochen, auf die ...mehr ]


Berufsunfähigkeitsversicherungen werden erheblich teurer

Ab dem 1. 1. 2017 geht es wieder abwärts mit dem Garantiezins Der Garantiezins für die Lebens- und Rentenversicherung wird von bislang 1,25 auf 0,9 Prozent abgesenkt. Diese Herabsetzung hat auch Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Der monatliche Beitrag für neue Berufsunfähigkeitsverträge könnte sich dann um bis zu fünf Prozent verteuern. Da hört sich im ersten Moment nicht seh...mehr ]


Warum Sie Ihre alte Lebensversicherung nie kündigen sollten

Kaum eine Woche vergeht ohne Schmähung der Lebensversicherungen. Die einstmals liebste Altersvorsorge der Deutschen lohne sich nicht und sei angesichts der niedrigen Zinsen derzeit nicht einmal sicher, heißt es: Schon bald könne mancher Versicherer die vertraglich zugesagten Zinsen womöglich nicht mehr zahlen. Ich möchte hier eine Lanze für alte Lebens- und Rentenversicherungen brechen, in die vi...mehr ]


Die Berufsunfähigkeit - Eine tickende Zeitbombe

Die Zahlen sind alarmierend .... Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Zwanzigjähriger, im Laufe seines Erwerbslebens zeitweise oder dauerhaft berufsunfähig zu wird, liegt bei 43 Prozent. Das hat die Versicherungsmathematiker-Vereinigung DAV errechnet. Verbraucherverbände und die Versicherungsbranche sind sich einig darüber, dass hier sehr großer Nachholbedarf besteht, denn die Gefahr temporär oder k...mehr ]


Eschweger-Automobil-Austellung am 8. Mai in der Eschweger Innenstadt

Eschweger-Automobil-Austellung am 8. Mai in der Eschweger Innenstadt

Wir präsentieren uns am 8. Mai in Eschweger am Obermarkt zur Eschweger Automobil Ausstellung. EAA 2016 Torwand schießen, Kinderschminken und Autoteile raten. Für jeden wird etwas dabei sein. Auch wenn Sie Antworten zum Thema Versicherungen suchen, steht Ihnen unser Team an diesem Tag gern mit Rat und Tat zur Verfügung. Und wenn Sie keine Versicherungsprobleme haben, sich nicht schminken lassen...mehr ]


Augenwischerei bei Riester-Sparplänen

Sie werden als die als einfachste und günstigste Riester-Variante angepriesen:Die Banksparpläne! Einige können es in den Renditen durchaus mit herkömmlichen Rentenversicherungen aufnehmen. Doch die Fallstricke der Riester-Sparpläne offenbaren sich erst bei der Auszahlung, denn dann wird beim Kunden Kasse gemacht.  und das dicke Ende kommt:: Von den im Sparplan ausgewiesenen Zinsen hat man im Al...mehr ]


Der Werra Express lief vom Stapel !

Der Werra Express lief vom Stapel !

    Der Werra Express aus Meinhard Frieda begeistert Jung und Alt Am Freitag, den 01.04.2016 lief der Werra Express vom Stapel. Die Betreiber Pamela Fischer und Ingo Käbberich luden zu einer kurzweiligen und feucht fröhlichen Rundfahrt ein. Und sie kamen alle, ob Bürgemeister Gerold Brill aus Meinhard, Wilhelm Gebhard aus Wanfried, Jutta Riedel als Vertreterin des Tourismusbüros der Stadt Esc...mehr ]


Wer zahlt, wenn Flüchtlinge oder Unversicherte einen Schaden verursachen?

Wer zahlt, wenn Flüchtlinge oder andere Unversicherten einen Schaden verursachen?Sie selbst haben oft kein Geld um den Schaden zu begeichen und auch die Beiträge für eine private Haftpflicht sind meist nicht aufzubringen. Folgender Fall ereignete sich bei Augsburg:Einem Anwohner bei Augsburg fuhr ein Asylbewerber mit dem Fahrrad gegen sein geparktes Auto. Für den Radfahrer ging glücklicherweise al...mehr ]


Vorsicht bei Kündigung der Gebäudeversicherung

Eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung sollten vom Häuslebesitzer dieser Tage besser zweimal überdacht werden. Wer aus Ärger über eine Prämienerhöhung sofort kündigt, riskiert eine gefährliche Versicherungslücke. Kenner der Branche raten den Versicherten, sich unbedingt vor der Kündigung nach einer günstigen Alternative umzuschauen.  Verbraucherschützer raten betroffenen Hausbesitzern davon a...mehr ]


Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine sinnvolle Absicherung für Menschen mit Vorerkrankungen, die keinen anderen Versicherungsschutz wie z.B. eine Berufs­unfähig­keitsversicherung mehr bekommen.

Wie Sie trotz Vorerkrankungen eine gute und günstige Erwerbsunfähigkeitsversicherung bekommen…
Erstmals eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Es gibt nur 2 Risikofragen, die jedoch nichts mit Ihrem aktuellen Gesundheitszustand zu tun haben.

Wenn Sie diese beiden Antworten verneinen können haben wir für Sie die Lösung:

1. Sind Sie bereits erwerbsunfähig bzw. pflegebedürftig oder haben Sie einen Antrag gestellt?
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2. Wurde bei Ihnen einmal Versicherungsschutz gegen Erwerbsminderung/ -unfähigkeit, Berufs­unfähig­keit oder Pflegebedürftigkeit abgelehnt?

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen finanzielle Sicherheit, wenn aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ihre Arbeitskraft ausfällt und Sie deshalb kein Einkommen mehr erzielen können.

Normal sind für solche Absicherungen gesundheitsfragen unerlässlich. Gibt er Vorerkrankungen, verlangt der Versicherer oft einen Risikozuschlag, oder lehnt den Antrag ab. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung bietet hier eine erstklassige Alternative. Die lästigen Gesundheitsfragen fallen einfach weg und Sie sind trotzdem bestens abgesichert. 
Auch Fragen zu Größe, Gewicht und gefährlichen Hobbys gibt es nicht.

Sollten Sie zu dem Kreis der Personen gehören, die aus o.g. Gründen keinen Versicherungsschutz mehr bekömmen, sind wir ihr richtiger Partner.

Rufen Sie uns an wir lösen ihr Probem.

Versicherungsbüro Frölich Ihr Partner für Versicherungen im Raum Eschwege ---  Telefon 05651-60994


Erschütternde Ergebnisse bei Versorgungsberatung

Fast 95 % der Kunden angebotenen Finanzprodukte sind nicht bedarfsgerecht, und dann meistens auch noch zu teuer. Zu diesem Ergebnis kommt der kürzlich vorgestellte Bericht des bei den Verbraucherzentralen angeschlossenen "Finanzmarktwächters."Hier zeige sich eindeutig das Ergebnis der provisionsgetriebenen Vertriebswege bei Banken und Finanzanlagen-Vermittlern. Die Verbraucherzentralen bewertete ...mehr ]


Schlechte Nachrichten für unzufriedene Lebensversicherungskunden

Schlappe für Verbraucherschützer - Wer das Gefühl hat, vor 2008 schlecht beraten worden zu sein, hätte kündigen können. Der BGH lässt die Rückabwicklung und Nachzahlungen nicht zu. Eine frühzeitige Kündigung von VV- Verträgen bleibt für die Kunden ein großes Verlustgeschäft. Der BGH entschied , dass der Versicherer in diesem Fall bis zu 50 % der eingezahlten Beiträge zzgl. Zinsen einbebehalten da...mehr ]


Bundesregierung will Garantiezins abschaffen

Die Bundesregierung will Medienberichten zufolge bei künftigen Verträgen den Garantiezins für Lebensversicherungen abschaffen.  Grund seien die neuen europäischen Eigenkapitalvorschriften (Solvency II), die vom 1. Januar 2016 an für die großen Versicherer gelten werden, wie das "Handelsblatt" (Online) am Mittwoch eine Sprecherin des Finanzministeriums zitierte. Fortan würden die Rückstellungen, d...mehr ]


Vorsorgevollmacht so wichtig wie nie zuvor !

Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht brauche ich nicht !Diese Einstellung kann schwerwiegende Konsequenzen auch für die Auszahlungen von Versicherungsleistungen haben, wie Ihnen das unten stehen Video zeigen wird. Nur mit einer Patientenvollmacht können Sie festlegen, was mit Ihnen (z.B. im Krankheitsfall oder bei einem Unfall) geschehen soll, wenn Sie selbst zu diesem Zeitpunkt Ihr...mehr ]


Böse Überraschungen im Urlaub vermeiden

Die schönste Zeit des Jahres ist die Urlaubszeit. Um hier keine bösen Überraschungen zu erleben, gibt es einiges zu beachten. Solange man nicht krank wird, oder einen Unfall erleidet, werden die schönsten Wochen des Jahres wohl unvergesslich bleiben. Aber es kann auch anders laufen und das ist dann nicht nur unvergesslich sondern noch so richtig teuer. Hier die Argumente warum man für ein paar Eur...mehr ]


Drohnen nicht in der Privathaftpflicht versichert

Eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines Fluggerätes (also auch eines Multicopters / einer Drohne) ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Egal, ob man die Drohne gewerblich nutzt oder rein privat als Hobby. Die private Haftpflicht deckt dies in aller Regel nicht ab. Eine Aufnahme in die normale Haftpflicht ist bei fast allen Versichern nicht möglich oder extrem kostspielig. Wir v...mehr ]


Gesetz macht Lebensversicherungen als private Altersversorung weniger attraktiv

Schon seit geraumer Zeit macht eine neues Gesetz, das sogenante Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG)  zahlreichen Lebensversicherer erhebliche Probleme, so  dass der Zuspruch bezüglich der Kapitallebensversicherung in weiten Teilen der Bevölkerung immer geringer wird. Schuld sind in erster Linie die nahezu stetig sinkenden Garantiezinsen und die Gesamtrendite, die die Versicherungsnehmer erwarte...mehr ]


Unser kostenloser Service in allen Versicherungssparten

  Kostenlose Analyse Ihrer bestehenden Versicherungsverträge.    Wir kündigen Ihre überflüssigen oder zu teuren Policen zum nächstmöglichen Termin, oder verhandeln mit Ihrem bisherigen Versicherungsunternehmen über Preis- oder Leistungsverbesserungen.   Wir vergleichen unter einer Vielzahl von Versicherungsunternehmen den nötigen Versicherungsschutz und decken Ihre Verträge dort ein, wo Preis...mehr ]


Unsere Angebotsknüller

Privat-Haftpflicht Versicherung  7 Mio Versicherungssumme      --     ab 40- Euro jährlich
Hausrat 120qm Wohnfläche                                                              --     ab 46.- Euro jährlich
Reisekrankenversicherung Jahrespolice                                        --     ab 8,40.- Euro jährlich 

 

 


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