Vermittlungsbüro Frölich GmbH
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Weg zur Arbeit, die Reise in den Familienurlaub oder die Spritztour am Wochenende: Ein Auto garantiert Ihre Mobilität. Um diese Mobilität sicher genießen zu können, brauchen Sie eine starke Kfz-Versicherung: Umfassend. Zuverlässig. Günstig.
Unser Angebot wird Sie überzeugen. Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag. Oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich und individuell. Wir freuen uns auf Sie.
Das einzelne Versicherungsunternehmen ist in seiner Beitragsgestaltung weitestgehend frei. Es gibt im Vergleich der Versicherungsunternehmen untereinander deutliche Preisunterschiede.
Auf den Beitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung wird ein sogenannter Schadenfreiheitsrabatt angerechnet. So reduziert sich durch das SFR-System (Österreich: Bonus-Malus-Regelung) durch schadenfreien Verlauf die Versicherungsprämie um bis zu 70 % (in Österreich um bis 50 %). Bei besonderer Schadenhäufigkeit wird in Österreich ein Zuschlag bis zu 200 % auf die Normalprämie berechnet. In Deutschland kann ein Schaden oder auch mehrere Schäden in eine sogenannte Schadenklasse führen (siehe Schadenfreiheitsklasse und die Schadenklasse). Schadenfreie Jahre werden in Kfz-Versicherungsverträgen mit „SF“ abgekürzt. Wird auf denselben Versicherungsnehmer ein weiteres Fahrzeug versichert, kommt eine Zweitwagenversicherung mit einem günstigeren SFR zur Verwendung. Allerdings machen die meisten Versicherer die bessere Einstufung von einer ausschließlichen Nutzung durch den Versicherungsnehmer und/oder Partner abhängig. Weiterhin kommen auch Einschränkungen bezüglich der jährlichen Kilometerleistung oder bezüglich des Alters des Nutzers zur Anwendung.
Die Tarifmerkmale werden aus statistischen Daten ermittelt:
- Haftpflicht-Typklasse des Fahrzeuges (Schadenhäufigkeit und durchschnittliche Schadenhöhe)
- Vollkasko-Typklasse des Fahrzeuges (Reparaturkosten eines bestimmten Fahrzeugmodells)
- Teilkasko-Typklasse des Fahrzeuges (Schadenfrequenz von z. B. Teile- und Totalentwendung eines bestimmten - Fahrzeugmodells und durchschnittliche Schadenhöhe)
- Regionalklasse des Zulassungsortes (Schadenhäufigkeit in einem regional begrenzten Gebiet)
Die Deregulierung des deutschen Versicherungsmarktes hat ab 1994 darüber hinaus zur Verwendung von zahlreichen weiteren Merkmalen geführt. Die Versicherer differenzieren teilweise über die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gelieferten Daten und/oder aufgrund eigener Daten oder Ergebnissen aus sogenannten Datenpools (Untersuchung von statistischen Daten, die mehrere Versicherer zur Auswertung zur Verfügung stellen), hinaus.
Beispiele für sogenannte weiche Tarifmerkmale können sein:- Alter des Versicherungsnehmers (VN) / der Fahrer
- Zeitraum seit Ausstellung der Fahrerlaubnis des Versicherungsnehmers und/oder des Fahrers
- Alter des Fahrzeuges bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer, Zeitwert und/oder Neuwert des Fahrzeuges z.B. bei Wohnmobilen
- Regelmäßiger Abstellplatz des Fahrzeuges.
Inzwischen wurde dieses Merkmal durch das Tarifmerkmal „selbstgenutztes Wohneigentum“ durch die Versicherer ersetzt, da hier die sogenannte „Datenwahrheit“ besser überprüft werden kann
- Beruf des Versicherungsnehmers – Besondere Tarife für Angehörige des öffentlichen Dienstes
- Jährliche Fahrleistung
- Einschränkung auf bestimmte Fahrer bzw. auf geringstes oder höchstes Alter
- im Haushalt lebende Kinder (im Regelfall, sofern jünger als 16 Jahre)
- Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg (Punktestand)
Diese weichen Tarifmerkmale stellen bei einem Versicherungswechsel nicht selten ein Problem fur den Kunden dar, denn nicht jeder Versicherer übernimmt die weichen Tarifmerkmale des Vorversicherer. Nicht selten zahlt man durch diese Tatsache dann mehr wie bei dem alten Versicherer.
Wir prüfen gern für sie, ob der neue anscheinend günstige Versicherer auch alle tarifrelewanten Merkmale bei einem Versicherungswechsel übernimmt. Nichts, dass im nachhinein eine teurere Überraschung gibt.
Bei gewerblichen Risiken spielt häufig der objektive Schadenverlauf eine größere Rolle. So werden hier häufiger keine „weichen Tarifmerkmale“ herangezogen. Bei großen Fahrzeugflotten erfolgt die Beitragsfestsetzung im Regelfall nur nach dem Schadenaufwand der vergangenen Jahre.
Bitte fordern Sie telefonisch eine EVB Nr. in unserem Büro an.
Hierzu benötigen wir folgende Angaben:
Hersteller und Typ des Fahrzeuges, am besten Hersteller- und Typenschlüsselnummer
Wenn möglich die Fahrgestellnummer
Diese Angaben finden Sie im Kfz-Brief oder erfahren Sie bei Ihrem Verkäufer.
Wann kann ich meine KfZ-Versicherung kündigen?
Kfz-Haftpflichtversicherungsverträge sind üblicherweise Jahresverträge und verlängern sich, sofern keiner der Vertragsparteien kündigt, stillschweigend von Jahr zur Jahr.
Der Versicherungsnehmer hat mehrere Möglichkeiten die Versicherung zu kündigen. So kann der Versicherungsvertrag zum Beispiel innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Unterlagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ansonsten wird zwischen ordentlicher Kündigung am Ende des Vertragsjahres, Kündigung im Schadensfall und Kündigung wegen Beitragserhöhung unterschieden.
Gründe zur Vertragsbeendigung:
Kein Kündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen den Beitrag erhöht (z. B. Erhöhung der Versicherungssteuer) oder bei Beitragserhöhungen durch eine Rückstufung im Schadenfall.
Kfz-Haftpflicht: für Schäden, die Sie mit Ihrem Auto anderen zufügen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen.
Kaskoversicherung: für Schäden an Ihrem Fahrzeug
Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch bestimmte Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut sind. Mit dem Fahrzeug beförderte Sachen sind in der Kaskoversicherung nicht versichert.
Fahrerschutz
Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls sind Personenschäden des Fahrers nicht versichert. Der Fahrerschutz schließt diese Versicherungslücke.
Auslandschutz
Die Versicherungssummen in anderen Ländern reichen oft nicht aus, um den entstandenen Schaden bei unverschuldeten Unfällen zu ersetzen. Der Auslandschutz sichert eine Entschädigung nach deutschem Recht.
GAP-Deckung auch für kreditfinanzierte Pkw
Bei einem Diebstahl oder Totalschaden eines geleasten oder kreditfinanzierten Pkw kommt es oft vor, dass die Restforderung über dem Wiederbeschaffungswert liegt, der von der Kaskoversicherung ersetzt wird. Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko aus dem Finanzierungs-/Leasingvertrag.
Es gibt noch viele weitere mögliche Leistungen. Wenn Sie Fragen haben, lassen Sie sich einfach von uns beraten.
Nach einem Unfall ist es wichtig die Ruhe zu bewahren und Folgendes zu beachten:
2. Versorgung der Verletzten und Rettungskräfte informieren
110 oder 112 wählen (kostenlos über Notrufsäule, Telefonzelle, Handy)
3. Dokumentation Unfallort und Fahrzeuge
4. Schaden beim Versicherer melden
Die Polizei sollte auf jeden Fall dann einbezogen werden, wenn durch den Unfall Personen zu Schaden gekommen sind bzw. verletzt wurden. Auch bei schweren Sachschäden oder Unfallbeteiligten, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, sollte die Polizei gerufen werden. Kommt es dagegen nur zu leichten Blechschäden, ist es grundsätzlich nicht notwendig, aber auch nicht verboten.
Ist die Schuldfrage nicht eindeutig klar oder sind z.B. Fahrer bzw. Fahrzeuge beteiligt, die im Ausland wohnen bzw. zugelassen sind, empfiehlt sich ebenfalls die Zuhilfenahme der Polizei.
Tipp: Notieren Sie sich vor Ort Namen und Dienststelle der Beamten für eventuelle Rückfragen im Anschluss.
Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein, ist grundsätzlich die Versicherung zu informieren. Eine Informationspflicht ist in der Regel bei den Versicherungsunternehmen in den Bedingungen vermerkt.
Wenn Sie Unfallverursacher sind
Sollten Sie die Schuld an einem Autounfall tragen, informieren Sie umgehend Ihre Versicherung. Sie kümmert sich dann um das weitere Vorgehen. Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse am Unfallort.
Wenn Sie nicht Unfallverursacher sind
In diesem Fall informieren Sie zunächst Ihre Versicherung und die des Unfallverursachers über den Autounfall. Das Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers wird Ihnen die weiteren Schritte zur Regulierung Ihres Schadens mitteilen.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es hängt immer vom jeweiligen Fall und den damit verbundenen Umständen ab.
Fotografieren Sie auf jeden Fall:
Es gibt keine fixen Vorgaben für eine Unfallskizze. Achten Sie darauf, dass alle eingezeichneten Elemente gut erkennbar und unmissverständlich gekennzeichnet sind. Zeichnen Sie alle beteiligten Fahrzeuge, die Lage und Art vorhandener Verkehrsschilder und Unfallspuren so, dass eine spätere Rekonstruktion des Autounfalls durch einen Dritten möglich ist.
Ouelle:
Cosmosdirekt.de
Tipp: Nutzen Sie für Ihre Unfallskizze den Europäischen Unfallbericht.
Den Europäischen Unfallbericht können bei uns anfordern.
Schnell ist es passiert - durch eine kleine Unachtsamkeit kann es schnell zum Unfall kommen. Wichtig ist, in dieser Situation einen klaren Kopf zu behalten und die richtigen Schritte einzuleiten..
Nach einem Unfall ist es wichtig die Ruhe zu bewahren und Folgendes zu beachten:
Mit dem Europäischen Unfallbericht können Sie, wenn Sie im Ausland einen Unfall haben, unkompliziert den Unfallhergang und die Schäden am Auto aufnehmen – auch über Sprachbarrieren hinweg. Den Unfallbericht gibt es in elf Sprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch.
Den Europäischen Unfallbericht können bei uns anfordern.
(Grüne Versicherungskarte) In der EU und den meisten anderen Ländern ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Schwierig können sich Unfälle mit Fahrzeugen aus anderen Ländern gestalten. So gelten im Ausland häufig sehr niedrige Deckungssummen. Eine eventuell entstehende Differenz zu der in Deutschland üblichen Schadenersatzleistung kann durch eine Zusatzdeckung Auslandsschadenschutz, versichert werden.
Waren früher die Dienste eines (ausländischen) Rechtsanwaltes zur Feststellung der Schadenersatzansprüche mit ausländischen Versicherungen notwendig, so werden diese Verhandlungen in der EU seit 2003 durch inländische Regulierungsstellen stark vereinfacht. Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland vermittelt das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. einen deutschen Haftpflichtversicherer, der die Schadenregulierung stellvertretend für den ausländischen Versicherer übernimmt.
Bei Fahrten im Ausland benötigt man meist zum Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung die grüne Versicherungskarte. Sie ist zwar in den EU-Staaten und in vielen anderen Staaten nicht mehr zwingend vorgeschrieben (innerhalb der EU gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen). Das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr (auch: Grüne Karte genannt) kann bei einem Unfall die Schadenabwicklung jedoch wesentlich erleichtern. Diese sollte der Fahrer eines Fahrzeuges bei grenzüberschreitendem Verkehr zum Nachweis mitführen.
Ursprung ist die UNO-Empfehlung Nr. 5. Daraus resultieren die weiteren Abkommen. Zuständige Organisation ist das Council of Bureaux mit Sitz in London. Das ursprüngliche Grüne-Karte-System hatte 13 Staaten. Das Grüne Karte-System ist ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System. Gegenwärtig gehören dem System 46 Länder[5] an, einschließlich vier außereuropäischer Länder.
Manche Versicherer kombinieren Haftpflichtversicherungen mit sog. Schutzbriefen, die Zusatzleistungen mitbringen, wie man sie von Automobilclubs kennt. Dazu zählen Pannenhilfe, Abschleppdienste, Übernachtung und Rücktransport. Ein Schutzbrief kann ebenso spezielle Auslandsangebote wie Ersatzteillieferungen beinhalten.