Vermittlungsbüro Frölich GmbH
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Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.
Dabei soll das Selbstbestimmungsrecht so gut wie möglich gewahrt werden. Wird vom Gericht ein Betreuer bestellt, kann er nur in dem gerichtlich festgelegten Umfang handeln und muss dabei auch die Wünsche des Betroffenen beachten.
Rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung möglich, auch für die Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens entscheiden:
Wir sind Ihnen gern kostenlos behilflich:
Wir helfen Ihnen gerne dabei, wie Sie eine rechtssichere Versorgungsvollmacht oder Patientenverfügung für den Notfall vorbereiten können, um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu stehen.